Wichtig: Nach Jesaja 59,1-2 scheiden uns Verschuldungen bzw. Sünden vom heiligen Gott, so dass Er Gebete nicht erhören kann. Nach Hebr. 10,28 sind 2 oder 3 Zeugen bei Gesetzesbrüchen anzuzeigen nötig – genauso ist es gut Sünden unter Zeugen zu bekennen, wie im heutigen Vers erwähnt wird. Es ist immer gut einen Seelsorger zu haben, mit welchem man Buße tuend vor Gott treten kann. Aber nicht nur im Blick auf Krankenheilung sollte man Sünden, die einen von Gott trennen, bekennen, sondern auch angesichts der nahen Entrückung, da Jesus selbst sagte: „Glückselig sind, die reinen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen!“ (Matth. 5,8). Das wollen wir doch alle – oder nicht?!
|